Der Auto-Kaufvertrag gibt auch Aufschluss darüber, ob das Auto mit einem Original, Austausch oder gebrauchtem Ersatzmotor ausgestattet ist. Ein Pkw-Kaufvertrag sollte auch Klauseln darüber enthalten, ob der Verkäufer sich vor der Übergabe des Autos verpflichtet, die HU/AU ausführen zu lassen respektive auf eigene Kosten bestimmte Mängel zu beseitigen.
Eine Sondervereinbarung sollte auch im Autokaufvertrag schriftlich hinterlegt werden können. Bei einem Auto-Kaufvertrag, der von einem Autohändler erstellt worden ist, sollten Sie eine gewisse Vorsicht walten lassen. Autohändler haben bestimmte AGBs, die zum Vorteil ihrer Geschäftsabwicklung dienen. Wenn Sie durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer sehr benachteiligt werden können, haben diese laut Gesetz keine Gültigkeit.