Das Privatleasing ist für den Leasingnehmer eigentlich nicht wirklich sinnvoll. Der Vorteil ist, dass die monatliche Belastung nicht so hoch wie bei einem Bankkredit ist.
Es lohnt sich nur, wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende des Vertrages wieder an den Leasinggeber zurückgibt.
Problematisch wird es, wenn der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug einen Unfall hat, den dieser selber verschuldet hat und der nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt wird. Das kann bei Alkohol am Steuer oder grober Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen der Fall sein. Der Leasingnehmer wäre dann verpflichtet, die ganze Summe für das Fahrzeug auf einen Schlag an den Leasinggeber zurückzuzahlen. Und das ohne eine entsprechenden Gegenwert zu haben, da das Auto keinen Wert mehr hat.
Der größte Vorteil bei dem gewerblichen KFZ-Leasing besteht darin, dass das Unternehmen stets die neuesten Gegenstände, beziehungsweise Autos in Anspruch nehmen kann, da die Fahrzeuge nach der Vertragslaufzeit wieder abgegeben werden.
Bei einem Spezialleasing werden die Produkte exklusiv für den Leasingnehmer gefertigt und auf dessen Wünsche spezialisiert. Allerdings kann auch nur der Leasingnehmer diese weiterhin für sich in Anspruch nehmen, nach der normalen Vertragslaufzeit.
Es gibt noch das Null-Leasing, welches für den Leasinggeber wenig rentabel ist. Die Leasingraten enthalten keinerlei Aufwendungen für Zinsen oder sonstige laufende Kosten. Alle kosten werden von den Händlern oder Herstellern übernommen.
Bei der Vollamortisation zahlt der Leasingnehmer innerhalb der Laufzeit den kompletten Wert des Leasinggegenstandes, jedoch bleibt am Ende des Vertrages noch immer ein kleiner Restwert übrig.