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Haftpflichtversicherung

KFZ Haftlfichtversicherung

Die niedrigste ist die Haftpflichtversicherung für das KFZ. Diese ist unbedingt erforderlich, man muss bereits bei dem Anmelden eines Fahrzeuges belegen können, dass man diese bei einer Versicherungsgesellschaft angemeldet hat und diese die Versicherung übernehmen.
Dafür wird von der Versicherung eine Deckungskarte ausgestellt.

In der Haftpflichtversicherung sind alle Schäden mit einbezogen, die aufkommen, sollte man selber einen Unfall mit dem Fahrzeug verursachen. Allerdings nicht die des eigenen Fahrzeuges. Auch eine Insassenversicherung des anderen Unfallteilnehmers ist mit inbegriffen. Aber auch hier gilt, man selber ist bei einem selbst verschuldetem Unfall nicht in der Haftpflichtversicherung mit versichert.

Die Haftpflichtversicherung kommt jedoch für das Abschleppen des Fahrzeuges des Unfallgeschädigten auf. Ebenso übernehmen sie die Kosten für einen möglichen Verdienstausfall des Geschädigten. In manchen Fällen kommt die Versicherung auch für eine monatliche Rente des Unfallgeschädigten auf.

 

Teilkaskoversicherung

Abschleppen nach dem Umfall

Diese kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

Sie bietet im Versicherungsschutz mit an, wenn das Fahrzeug gestohlen werden sollte. Auch bei einem Feuerausbruch, bei Wildunfällen, bei Sturm oder Hagel, sowie bei einem Glasbruch besteht Versicherungsschutz.
Meist wird bei einer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Diese hält die Versicherungsprämie niedriger.

Das bedeutet, sollte ein Schaden entstehen, für den die Versicherung aufkommt, muss ein fest vereinbarter Betrag aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Für alle übrigen Kosten kommt dann die Versicherung auf.

 

Vollkasko-Versicherung

Volkasko bei einem Unfallschaden

Die dritte Stufe einer KFZ Versicherung besteht aus der Vollkasko Versicherung, die anstatt der Teilkaskoversicherung zur Haftpflicht hinzugebucht werden kann.

In ihr ist fast alles enthalten. Sollte man selbst einen Unfall verschulden, so kommt die Versicherung für sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug, sowie für das des unfallgeschädigten auf. Ebenso für die Insassen der beiden Fahrzeuge.

Jedoch, sollte der Versicherungsnehmer betrunken am Steuer sitzen oder sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten und diese grob überschreiten und somit einen Unfall verursachen, kommt keine Versicherung für den entstandenen Schaden auf. Dann muss der Unfallverursacher für alles selber aufkommen.

Auch bei der Vollkaskoversicherung kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren um so die Versicherungsbeiträge niedriger zu halten.

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem immer, wenn man ein neues oder auch ein neuwertiges Fahrzeug versichern möchte.
Diese sind in der Regel noch sehr hoch in ihrem Wert und kaum aus eigener Tasche zu bezahlen, sollte es zu einem Unfall kommen.

Bei älteren Fahrzeugen reicht oft eine Teilkaskoversicherung oder auch nur eine Haftpflichtversicherung bei sehr alten Fahrzeugen aus.

 
 
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